Anmeldeverfahren

Liebe Eltern,

unser Träger kooperiert bezüglich der ergänzenden Förderung und Betreuung mit der Grunschule Am Weinmeisterhorn und der Grundschule Am Windmühlenberg. Für die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) benötigen Sie einen "Gutschein" bzw. Bedarfsbescheid. Die Anträge auf schulergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) sind in der zuständigen Grundschule bzw. bei Ihrem zuständigen Jugendamt zu stellen. Die Beantragung muss spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.

 

ANMELDEFORMULAR

Für eine Platzvormerkung senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail an kontakt@havelkids.de. Weitere Informationen und Antragsformulare für die Beantragung des Bedarfsbescheides erhalten Sie hier.

Für das englische Antragsformular klicken Sie bitte hier .

 

BEDARFSBESCHEID

Der Bedarfsbescheid wird nach festgelegten Kriterien (z.B. Berufstätigkeit der Eltern oder anderen Gründen) vergeben. Auf dem Bedarfsbescheid wird angegeben, welche Leistung (Modul) Sie für Ihr Schulkind beanspruchen können. Gleichzeitig erhalten Sie einen Kostenbescheid, der festlegt, welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen. Mit Vorliegen des Bedarfsbescheids können Sie dann den Betreuungsvertrag mit uns abschließen.

  • Für die 1. - 4. Klassen erfolgt die Bedarfsanerkennung für die Schul- und Ferienzeit.

  • Für die 5. - 6. Klasse erfolgt die Bedarfsanerkennung für die Schulzeit.

  • Für die 5. - 6. Klasse erfolgt die Bedarfsanerkennung für die Ferien auf gesonderten Antrag nur mit Stellungnahme der Schulleitung.

 

ACHTUNG: Ab dem 01.08.2019 gelten folgende Änderungen für die ergänzende Förderung und Betreuung für die Jahrgangsstufen 1 und 2:

  • Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 können ohne Bedarfsprüfung an dem Ganztagsmodul 13:30 - 16:00 Uhr teilnehmen

  • Für die Inanspruchnahme des Früh-, Spät, oder Ferienmoduls muss der Bedarf weiterhin nachgewiesen werden

  • Alle Eltern stellen unabhängig vom Betreuungsmodul auch künftig einen Antrag auf Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung beim Bezirksamt, da ein gültiger Bescheid die Grundlage des Betreuungsvertrags bildet

  • Die Elternkostenbeteiligung für die ergänzende Förderung und Betreuung entfällt ab dem 01.08.2019 für Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 für alle Module.

 

Die angepassten Anträge finden Sie hier.

 

Kontaktieren Sie uns. Gern unterstützen Sie die Leitungskräfte unserer Schülerhäuser bzw. die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle.