Grundschulen

Rechtsgrundlagen eines Kooperationsvertrages sind die schul- und jugendhilferechtlichen Regelungen und die Schulrahmenvereinbarung in der jeweils geltenden Fassung.
Pädagogische Inhalte der Kooperation werden individuell ergänzt und berücksichtigen die Inhalte des Schulprogramms.
Die Betreuungszeiten umfassen

  • von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr die Ergänzende Förderung und Betreuung ("Frühhort")
  • von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr die VHG (Verlässliche Halbtagsgrundschule) und
  • von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr die Ergänzende Förderung Betreuung ("Nachmittagshort").

Die pädagogischen Aufgaben beinhalten die

  • enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern
  • Betreuung der SchülerInnen in der unterrichtsfreien Zeit
  • Mitarbeit bei außerschulischen Schulprojekten
  • Mitarbeit bei der Sprachförderung.

Weitere Leistungen nach den schulspezifischen Anforderungen erfolgen gemäß Schulprofil. Gern stellen wir Ihnen unser Konzept in einem persönlichen Gespräch vor. Kontaktieren Sie uns. Weitere Informationen erhalten Sie hier oder in unserem Flyer.